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  • Ihre Rentenerwartung aus der gesetzlichenRentenversicherung nach dem Näherungsverfahren mit 63., 65. Und 67. Lebensjahr.
  • Errechnung der Erwerbsminderungsrente (Berufsunfähigkeitsrente) und Hinterbliebenenrente
  • Ermittlung Ihrer Versorgungslücke und des Kapitalbedarfes für Ihre lebenslange Altersrente
  • Darstellung der Altersrentenerwartung unter Einfluss der Inflation.